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Selbstberechnungskosten der ImmoESt sind abzugsfähig Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Selbstberechnungskosten der ImmoESt sind abzugsfähig

Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat die Auffassung vertreten, dass die Selbstberechnungskosten im Zusammenhang mit der ImmoESt unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben abzugsfähig sind.

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