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Tax Austria

Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht

Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht

Tax Austria 20. Juni 2022 1124 3 min read
Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.
Betriebsausgabenabzugsverbot für Sozialplan-Abfertigungen gleichheitswidrig

Betriebsausgabenabzugsverbot für Sozialplan-Abfertigungen gleichheitswidrig

Tax Austria 20. Juni 2022 1194 3 min read
2014 wurde der Betriebsausgabenabzug von freiwilligen Abfertigungen („Golden Handshakes“) eingeschränkt. Allerdings wurden davon auch Abfertigungen im Rahmen von Sozialplänen erfasst. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hob nun diese Betriebsausgabeneinschränkung für Sozialplanzahlungen mit Wirkung zum 1.1.2023 als gleichheitswidrig auf.
Vorsteuern aus Leistungen eines Ist-Besteuerers können erst im Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden.

Vorsteuern aus Leistungen eines Ist-Besteuerers können erst im Zeitpunkt der Zahlung geltend gemacht werden.

Tax Austria 20. Juni 2022 1162 3 min read
Um das Recht auf Vorsteuerabzug auszuüben, soll künftig der Leistungsempfänger wissen müssen, ob der leistende Unternehmer seine Umsätze nach vereinnahmten Entgelten besteuert.
Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Betriebsausflug

Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Betriebsausflug

Tax Austria 20. Juni 2022 1106 3 min read
Veranstaltet ein Arbeitgeber für seine Belegschaft einen Betriebsausflug, dürfen Vorsteuern aus Vorleistungen nicht abgezogen werden. Für solche Vorsteuern bestand bisher eine Vereinfachungsregelung, die aber mit 1.1.2022 abgeschafft wurde.
Hauptwohnsitzbefreiung bei anteiliger betrieblicher Nutzung

Hauptwohnsitzbefreiung bei anteiliger betrieblicher Nutzung

Tax Austria 20. Juni 2022 1078 3 min read
Der private Verkauf von Eigenheimen und Eigentumswohnungen kann von der Immobilienertragsteuer befreit sein. Steuerfrei ist unter anderem die Veräußerung von Eigenheimen und Eigentumswohnungen samt Grund und Boden, wenn es sich dabei um den Hauptwohnsitz des steuerpflichtigen Verkäufers handelt.
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