Liebhaberei bei Vermietung
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.
Tätigkeiten, die auf Dauer kein positives wirtschaftliches Gesamtergebnis erbringen, fallen aus einkommensteuerlicher Sicht unter den Begriff der „Liebhaberei“ und sind steuerlich unbeachtlich.
Ab 25.5.2018 gelten die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das österreichische Datenschutzgesetz (DSG) 2018.
Ob Wirtschaftstreuhänder, Gewerbetreibender, Notar oder Rechtsanwalt – Angehörige dieser und anderer Berufsstände haben seit 2017 umfassende neue Regelungen zur Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu beachten. Das Themen- und Risikobewusstsein…
Vor dem Betriebsverkauf sollte genau geprüft werden, welche steuerliche Begünstigung gewählt werden kann.