Home-Office in Österreich als inländische Betriebsstätte?
Das Home-Office eines österreichischen Mitarbeiters kann eine inländische Betriebsstätte für ein ausländische Unternehmen mit allen steuerlichen Konsequenzen begründen.
Das Home-Office eines österreichischen Mitarbeiters kann eine inländische Betriebsstätte für ein ausländische Unternehmen mit allen steuerlichen Konsequenzen begründen.
Wird der Zahlungsempfänger nicht genannt, anerkennt die Finanz die Betriebsausgaben nicht. Kapitalgesellschaften kann dann ein 25%-iger Zuschlag zur Körperschaftsteuer vorgeschrieben werden.
Bei Vermietungen von inländischen Liegenschaften stellt sich aufgrund der seit 1.1.2017 neuen Kleinunternehmerregelung die Frage, ob auch ausländische Vermieter von dieser Steuerbefreiung umfasst sind.
The Italian Tax Authorities released a publication ; confirming their Intention to remove taxpayers from the VAT Information Exchange System (VIES) , who have not submitted Intrastat declarations since the…