Home-Office in Österreich als inländische Betriebsstätte?
Das Home-Office eines österreichischen Mitarbeiters kann eine inländische Betriebsstätte für ein ausländische Unternehmen mit allen steuerlichen Konsequenzen begründen.
Das Home-Office eines österreichischen Mitarbeiters kann eine inländische Betriebsstätte für ein ausländische Unternehmen mit allen steuerlichen Konsequenzen begründen.
Wird der Zahlungsempfänger nicht genannt, anerkennt die Finanz die Betriebsausgaben nicht. Kapitalgesellschaften kann dann ein 25%-iger Zuschlag zur Körperschaftsteuer vorgeschrieben werden.
Bei Vermietungen von inländischen Liegenschaften stellt sich aufgrund der seit 1.1.2017 neuen Kleinunternehmerregelung die Frage, ob auch ausländische Vermieter von dieser Steuerbefreiung umfasst sind.
The Italian Tax Authorities released a publication ; confirming their Intention to remove taxpayers from the VAT Information Exchange System (VIES) , who have not submitted Intrastat declarations since the…
2016 gibt es für „Neue Selbständige“ nur mehr eine Versicherungsgrenze und für die Überschreitung der Versicherungsgrenze sind lediglich die Einkünfte aus allen selbständigen Tätigkeiten maßgeblich. Selbständig erwerbstätige Personen, die beispielsweise…
Forschung und experimentelle Entwicklung werden mit einer Forschungsprämie steuerlich gefördert. lm Rahmen der Steuerreform 2016 wird der Prozentsatz von 10 % auf 12 % erhöht. Geltend gemacht werden kann die…
Confederation Fiscale Europeenne (CFE) CFE European Tax & Professional Law Report December 2015 – February 2016 CFE Forum 2016: „Rebuilding the international tax system: How to square the circle?“
Crowdfunding im Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) Seit September 2015 gilt das Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG). Eine unter dieses Gesetz fallende alternative Finanzierungsform ist das sogenannte Crowdfunding. Vereinfacht gesagt ist unter Crowdfunding das Einsammeln relativ…
Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wird ab 2016 von 25 % auf 30 % angehoben. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30 % kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif (25 %…
Mit der Steuerreform wird für verschiedene Lieferungen und Leistungen der Umsatzsteuersatz von 10 % auf 13 % angehoben. • Lieferung von u. a. Tieren und Pflanzen, Blumen, Dünge- und Futtermitteln,…