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Schadensersatzzahlungen eines Arbeitnehmers sind Werbungskosten Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Schadensersatzzahlungen eines Arbeitnehmers sind Werbungskosten

Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Organen der EU
verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dagegen sind Schadensersatzzahlungen,
die ein Dienstnehmer für sein Verhalten an den Arbeitgeber leisten muss, als Werbungskosten
abzugsfähig.

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