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Änderungen beim Gewinnfreibetrag

Wer nach dem 30.6.2014 zur Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags Wertpapiere kaufen will, muss sich auf Wohnbauanleihen beschränken. Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 30.6.2014 enden, gilt nun, dass steuerbegünstigte Wertpapieranschaffungen nur mehr bei Erwerb von Wohnbauanleihen, die dem Betrieb für mindestens 4 Jahre gewidmet sein müssen, Berücksichtigung für die Inanspruchnahme des Gewinnfreibetrags finden.

Wohnbauanleihe

Als Wohnbauanleihen werden Wandelschuldverschreibungen verstanden, die von bestimmten Aktiengesellschaften (mit Sitz in Österreich oder in der EU) ausgegeben werden und die der Förderung des Wohnbaus in Österreich dienen.

Vorzeitige Tilgung

Werden derartige Wohnbauanleihen vorzeitig getilgt, ist zur Vermeidung einer Nachversteuerung entweder eine Ersatzinvestition in begünstigte körperliche Wirtschaftsgüter oder wieder in Wohnbauanleihen steuerlich zulässig.

Befristung

Diese neue Regelung ist auf drei Jahre befristet. Wurden bereits in Vorjahren Investitionen in begünstigte Wertpapiere getilgt und werden diese nun vorzeitig getilgt, können im Rahmen der Ersatzbeschaffung auch Investitionen in andere begünstigte Forderungswertpapiere getätigt werden.

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