Betriebsaufgabe und Gewinnfreibetrag
Wenn Wertpapiere mit der Aufgabe des Betriebs innerhalb der Behaltefrist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, ist der dafür geltend gemachte Freibetrag nachzuversteuern.
Wenn Wertpapiere mit der Aufgabe des Betriebs innerhalb der Behaltefrist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, ist der dafür geltend gemachte Freibetrag nachzuversteuern.
Bundesfinanzgericht und Europäischer Gerichtshof haben in Erkenntnissen dazu Stellung genommen, wie genau eine Lieferung oder Leistung in einer Rechnung beschrieben werden muss.
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat kürzlich die steuerliche Behandlung der Konvertierung von Fremdwährungskrediten klargestellt
Die Hauptwohnsitzbefreiung kommt auch dann zur Anwendung, wenn der Veräußerer während eines Teils der fünfjährigen Frist nicht Wohnungseigentümer war, sofern er innerhalb der letzten zehn Jahre zumindest fünf Jahre den Hauptwohnsitz in der Wohnung hatte und diesen aufgibt.