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Einkommensteuer

Keine Begünstigung für nicht entnommene Gewinne bei Betriebsaufgabe

Keine Begünstigung für nicht entnommene Gewinne bei Betriebsaufgabe

Tax Austria 20. Juni 2022 1049 3 min read
Wie das Bundesfinanzgericht (BFG) kürzlich erkannte, steht im Jahr der Betriebsaufgabe die steuerliche Begünstigung für nicht entnommene Gewinne nicht zu, da deren Förderzweck in diesem Jahr nicht erreicht wird.
Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht

Einkommensteuer bei entgeltlichem Verzicht auf Veräußerungs- und Belastungsverbot und Fruchtgenussrecht

Tax Austria 20. Juni 2022 1102 3 min read
Der entgeltliche Verzicht auf ein Fruchtgenussrecht im außerbetrieblichen Bereich unterliegt im Gegensatz zum entgeltlichen Verzicht auf ein Veräußerungs- und Belastungsverbot nicht der Einkommensteuer. Fraglich ist die Art der Aufteilung eines pauschalen Gesamtentgelts.
Herabsetzung von Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten

Herabsetzung von Einkommensteuer-/ Körperschaftsteuer-Vorauszahlungen aufgrund steigender Energiekosten

Tax Austria 20. Juni 2022 815 2 min read
Wegen des hohen Anstiegs der Energiekosten bietet das Finanzministerium nun die Möglichkeit, die Einkommen- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen für 2022 herabsetzen zu lassen.
Befreiungen von der Immobilienertragsteuer

Befreiungen von der Immobilienertragsteuer

Tax Austria 25. Mai 2022 1337 2 min read
Die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von privaten Grundstücken erfolgt durch die sogenannte Immobilienertragsteuer (Immo-ESt), wobei nicht der progressive Einkommensteuertarif, sondern ein Sondersteuersatz von 30% zur Anwendung gelangt.
Einkommensteuerlicher Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler

Einkommensteuerlicher Zuzugsfreibetrag für Wissenschaftler

Tax Austria 25. Mai 2022 1368 3 min read
Aus dem Ausland zuziehende Wissenschaftler, Forscher, Künstler und Sportler können – bei Vorliegen aller Voraussetzungen – die Zuzugsbegünstigung in Form der Beseitigung steuerlicher Mehrbelastungen beantragen.
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