Umwandlung von schlichtem Miteigentum in Wohnungseigentum
Wird ein Wohnhaus erstmalig parifiziert und die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, wird aus bisherigem schlichten Miteigentum bzw. Alleineigentum dann Wohnungseigentum.
Wird ein Wohnhaus erstmalig parifiziert und die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt, wird aus bisherigem schlichten Miteigentum bzw. Alleineigentum dann Wohnungseigentum.
Auf Basis des Ministerratsbeschlusses vom 10.1.2018 können wir Ihnen zum „Familienbonus Plus“ erste Informationen geben.
2016 gibt es für „Neue Selbständige“ nur mehr eine Versicherungsgrenze und für die Überschreitung der Versicherungsgrenze sind lediglich die Einkünfte aus allen selbständigen Tätigkeiten maßgeblich. Selbständig erwerbstätige Personen, die beispielsweise…
Kernpunkt ist eine Tarifsenkung in der Einkommensteuer, von der ab 2016 beinahe alle Steuerpflichtigen profitieren. Allerdings wird durch diese Steuersenkung zu einem großen Teil lediglich die „kalte Progression“ – also…