Zum Inhalt springen

Europäische Union

Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Betriebsausflug Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Kein Vorsteuerabzug aus Aufwendungen für den Betriebsausflug

Veranstaltet ein Arbeitgeber für seine Belegschaft einen Betriebsausflug, dürfen Vorsteuern aus Vorleistungen nicht abgezogen werden. Für solche Vorsteuern bestand bisher eine Vereinfachungsregelung, die aber mit 1.1.2022 abgeschafft wurde.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT