Die geplante neue Trinkgeldpauschale
Der Ministerrat hat am 28.7.2025 Neuregelungen im Zusammenhang mit Trinkgeldern beschlossen, die Änderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht bringen werden.
Der Ministerrat hat am 28.7.2025 Neuregelungen im Zusammenhang mit Trinkgeldern beschlossen, die Änderungen im Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht bringen werden.
Bei Übermittlung falscher Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) liegt Abgabenhinterziehung auch dann vor, wenn später eine korrekte Umsatzsteuerjahreserklärung hätte eingereicht werden sollen.
Mit dem Wartungserlass 2025 wurden die Liebhabereirichtlinien (LRL) an das Konjunkturpaket „Wohnraum und Bauoffensive angepasst.
Mit 1.1.2025 wurde die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer von € 35.000 netto auf € 55.000 brutto pro Jahr erhöht. Für die Berechnung dieser Grenze ist nicht der Zufluss des Entgelts ausschlaggebend, sondern wann die entsprechende Leistung ausgeführt wurde.
Ab 1.1.2026 tritt das neue Modell der Teilpension in Kraft. Ziel ist es, Arbeitnehmern auch während des Bezugs einer Pension eine reduzierte Weiterarbeit zu ermöglichen. Gleichzeitig wurde die bisherige Regelung zur Altersteilzeit überarbeitet und die Zugangsmöglichkeit eingeschränkt.
Durch eine Änderung der Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr kommt es zu Anpassungen der Formvorschriften für die Einreichung der Abschlüsse.
Aufwendungen eines angestellten Geschäftsführers, die mit einer Kreditkarte bezahlt wurden, können erst im Jahr der tatsächlichen Abbuchung der Kreditkartenabrechnung vom Bankkonto als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Die Privatstiftung ist ein etabliertes Instrument der Vermögensverwaltung. Als eigentümerlose juristische Person ermöglicht sie es, Vermögen für einen definierten Zweck zu binden und vor Zersplitterung zu schützen. Ab dem 1.1.2026 gelten dafür Steuererhöhungen.
Weisen Rechnungen Umsatzsteuer aus, obwohl keine Leistungen erbracht wurden, so handelt es sich dabei um Scheinrechnungen. Die in solchen Scheinrechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer muss vom Rechnungsaussteller abgeführt werden, während dem Rechnungsempfänger kein Vorsteuerabzug zusteht.
Um die Arbeit von ehrenamtlich Tätigen zu unterstützen, können gemeinnützige Organisationen, wie etwa Vereine, seit dem Jahr 2024 steuerfreie Zahlungen an ihre Freiwilligen leisten (sogenanntes „Freiwilligenpauschale“).