Zum Inhalt springen
Image

Mietvertrag zwischen nahen Angehörigen

Vermietungen innerhalb der Familie werden nur unter besonderen Voraussetzungen steuerlich anerkannt. In einer aktuellen Entscheidung stellt das Bundesfinanzgericht (BFG) klar, welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen.

Das BFG hielt unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH) fest, dass Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen steuerlich nur dann anzuerkennen sind, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Die Vereinbarung muss nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen,
  • sie muss einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben,
  • sie wäre unter fremden Dritten zu den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden.
  • Darüber hinaus muss die tatsächliche Erfüllung des Vertrages in Einklang mit den vorgenannten Voraussetzungen erfolgen.

Tipp

Vereinbarungen innerhalb der Familie müssen fremdüblich gestaltet sein, damit sie steuerlich anerkannt werden. Häufig ist die Beurteilung der Fremdüblichkeit schwierig. Daher empfiehlt es sich, uns bereits vor Abschluss entsprechender Vereinbarung zu konsultieren, um mögliche Risiken zu minimieren.

News

Arbeiten im Alter

Arbeiten im Alter

18. Juni 2026

Die Bundesregierung schnürte ein Maßnahmenpaket, das…

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

Vorsteuer- und Werbungskostenabzug bei Vermietungsabsicht

18. Juni 2026

Der Abzug von Vorsteuern und Werbungskosten…

Verschärfungen bei Wegzugsbesteuerung

Verschärfungen bei Wegzugsbesteuerung

18. Juni 2026

Gemäß dem am 10.06.2026 im Nationalrat…

IHR THEMA?
Jetzt buchen! Wir freuen uns auf den ZOOM-Termin mit Ihnen. Bitte beschreiben Sie uns im Anmeldeformular unter HINWEISE kurz IHR THEMA!

Terminvereinbarungen

gerne auch per
Tel.: +43 1 22 88 700
Email: office@tax-austria.at
Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge!

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT