Zum Inhalt springen

Gesetze

Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen! Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Antrag auf Energieabgabenvergütung stellen!

Der Antrag auf Energieabgabenvergütung muss spätestens 5 Jahre ab Vorliegen der
Voraussetzungen eingebracht werden und ist mit dem Formular ENAV 1 zu stellen. Bis Ende des
Jahres kann somit noch der Antrag für das Jahr 2016 gestellt werden.

Schadensersatzzahlungen eines Arbeitnehmers sind Werbungskosten Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Schadensersatzzahlungen eines Arbeitnehmers sind Werbungskosten

Strafen und Geldbußen, die von Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Organen der EU
verhängt werden, sind steuerlich nicht abzugsfähig. Dagegen sind Schadensersatzzahlungen,
die ein Dienstnehmer für sein Verhalten an den Arbeitgeber leisten muss, als Werbungskosten
abzugsfähig.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT