Verluste bei privaten Grundstücksveräußerungen
2018 wurde die Verlustausgleichsmöglichkeit mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingeschränkt.
2018 wurde die Verlustausgleichsmöglichkeit mit Einkünften aus Vermietung und Verpachtung eingeschränkt.
Da Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Gegensatz zu sonstigen Einkünften einem besonderen Steuersatz von 30% unterliegen, ist diese Unterscheidung bei der steuerlichen Behandlung von Wohnrechtsablösen von besonderer Bedeutung.
Eine nach der Veräußerung vorgenommene Umwidmung einer Immobilie des Altvermögens, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf steht, wirkt auf den Veräußerungszeitpunkt zurück und führt beim Veräußerer zu einer höheren Besteuerung.
Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wird ab 2016 von 25 % auf 30 % angehoben. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30 % kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif (25 %… Erhöhung der Immobilienertragssteuer (ImmoESt)