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ImmoESt

Steuerliche Behandlung von Wohnrechtsablösen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerliche Behandlung von Wohnrechtsablösen

Da Einkünfte aus privaten Grundstücksveräußerungen im Gegensatz zu sonstigen Einkünften einem besonderen Steuersatz von 30% unterliegen, ist diese Unterscheidung bei der steuerlichen Behandlung von Wohnrechtsablösen von besonderer Bedeutung.

Nachträgliche Umwidmung bei Übernahme der ImmoESt durch Käufer Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Nachträgliche Umwidmung bei Übernahme der ImmoESt durch Käufer

Eine nach der Veräußerung vorgenommene Umwidmung einer Immobilie des Altvermögens, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem Grundstücksverkauf steht, wirkt auf den Veräußerungszeitpunkt zurück und führt beim Veräußerer zu einer höheren Besteuerung.

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Erhöhung der Immobilienertragssteuer (ImmoESt)

Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wird ab 2016 von 25 % auf 30 % angehoben. Anstelle des besonderen Steuersatzes von 30 % kann auf Antrag der allgemeine Steuertarif (25 %… 

<!--:de-->Steuerblatt 3/2015<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerblatt 3/2015

IMMOBILIEN: Neuregelung der Grunderwerbsteuer, Erhöhung der Immobilienertragsteuer (ImmoESt) UMSATZSTEUER: Erhöhung des USt-Satzes SOZIALVERSICHERUNG: Erleichterung und Änderungen im GSVG Sachbezug bei Firmen-PKW STEUERREFORM: Ausblick auf nächste Ausgabe vom Steuerblatt BETRUGSBEKÄMPFUNG: Registrierkassenpflicht… 

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