STEUERBERATUNG
Sie brauchen einen Steuerexperten? Wir können Sie unterstützen durch
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Die abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und
Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
etc.). Sie beträgt grundsätzlich sieben Jahre.
Die Lieferschwelle gilt ab 1.1.2021 nicht mehr. Für österreichische Unternehmer kann es daher
zur Anwendung von ausländischen Rechnungsausstellungsvorschriften kommen.
Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei
grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an „Private“ bzw.
Schwellerwerber.
This guide aims at providing a better understanding of the EU legislation (see Annex 1) relating to the mini One Stop Shop, as well as the functional and technical specifications…
Informationsblatt für Micro-Unternehmen in den Bereichen elektronische Dienstleistungen, Telekommunikation und Rundfunkdienstleistungen. Diese Dienstleistungen müssen seit 1. Jänner 2015 im Empfängerland der Umsatzsteuer unterzogen werden, sofern der Empfänger eine Privatperson ist.…
Telekommunikationsdienstleistungen Rundfunkdienstleistungen und auf elektronischen Weg erbrachte Leistungen an Private bzw. Nichtunternehmer am Ort des Verbrauches sind umsatzsteuerpflichtig. Bis dahin waren diese Leistungen im Land des Sitzes des Leistungserbringers der…
Sie haben Verflechtungen zum Ausland oder planen die Geschäftsaufnahme im Ausland. Dann können wir Sie unterstützen z.B. durch unsere große Erfahrung und Know How hinsichtlich Doppelbesteuerungsabkommen, Sozialversicherungsabkommen und Internationales Privat-…