Zum Inhalt springen
Geschäftsaufnahme im Ausland, Doppelbesteuerungsabkommen, Sozialversicherungsabkommen, Internationales Privat- und Arbeitsrecht,grenzüberschreitenden Firmengründungen unter Einbindung unserer Internationalen Partner

INTERNATIONALE STEUERFRAGEN

Sie haben Verflechtungen zum Ausland oder planen die Geschäftsaufnahme im Ausland. Dann können wir Sie unterstützen z.B.

  • durch unsere große Erfahrung und Know How hinsichtlich Doppelbesteuerungsabkommen, Sozialversicherungsabkommen und Internationales Privat- und Arbeitsrecht
  • bei grenzüberschreitenden Firmengründungen unter Einbindung unserer Internationalen Partner

Weitere Leistungen: Fiskalvertretung, Umsatzsteuer: Beratung, Registrierung & RückholungEntsendung von Mitarbeitern & Expatriates, FATCA SelbstauskunftOne-Stop-Shop (MOSS)

 Image © white

Tax Austria News

Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

13. August 2026

Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im…

Kurzfristige touristische Vermietung

Kurzfristige touristische Vermietung

13. August 2026

Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb…

Mietvertrag mit 21-fachem Jahreswert zu vergebühren

Mietvertrag mit 21-fachem Jahreswert zu vergebühren

13. August 2026

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass die…

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT