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UMSATZSTEUER: BERATUNG, REGISTRIERUNG & RÜCKHOLUNG

Mehrwertsteueregistrierung und Umsatzsteuerberatung

Ausländische Unternehmen müssen sich in einigen Fällen trotz fehlender österreichischer Betriebsstätte oder österreichische Tochter-Gesellschaft zur Umsatzsteuer registrieren lassen. Eine Registrierung ist beispielweise notwendig bei:

  • EU-Unternehmen mit Versandhandel an private Kunden in Österreich bei Überschreiten der Erwerbsschwelle
  • Versandhandelsunternehmen von außerhalb der EU, die an private Kunden in Österreich verkaufen. Zusätzlich kann die Bestellung eines Fiskalvertreters notwendig sein.
  • Veranstalter von Konferenzen oder Kongressen, wenn die Veranstaltung in Österreich stattfindet. Neben der Registrierung zur Mehrwertsteuer kann die Bestellung eines Fiskalvertreters notwendig sein.

Wir können Sie unterstützen durch:

  • Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer Registrierung
  • Fiskalvertretung

Wir haben lange Jahre Erfahrung mit der Umsatzsteuerregistrierung von nichtansässigen Unternehmen und beraten Sie in diesem Bereich sehr gerne und führen Sie sicher durch den Dschungel des Umsatzsteuergesetzes.

Umsatzsteuerrückholung für nichtansässige Firmen

Sie sind ein Unternehmen, das in Österreich keine Betriebsstätte unterhält und Ausgaben getätigt hat. Durch ein spezielles Verfahren beim Finanzamt Graz-Stadt ist es möglich, die gezahlte Umsatzsteuer rückerstattet zu bekommen. Wir unterstützen Sie durch

  • Abwicklung der Formalitäten vor dem Finanzamt Graz-Stadt
  • Aufbereitung der erstattungsfähigen Rechnungen
  • Anfordern der notwendigen Unternehmerbescheinigung
  • Einbringung eines Rückzahlungsantrages
  • Einbringung eines Rechtsmittelverfahren, falls erforderlich
  • Zustellvertreter
  • Fiskalvertretung

 

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