Zum Inhalt springen
Image

UMSATZSTEUER: BERATUNG, REGISTRIERUNG & RÜCKHOLUNG

Mehrwertsteueregistrierung und Umsatzsteuerberatung

Ausländische Unternehmen müssen sich in einigen Fällen trotz fehlender österreichischer Betriebsstätte oder österreichische Tochter-Gesellschaft zur Umsatzsteuer registrieren lassen. Eine Registrierung ist beispielweise notwendig bei:

  • EU-Unternehmen mit Versandhandel an private Kunden in Österreich bei Überschreiten der Erwerbsschwelle
  • Versandhandelsunternehmen von außerhalb der EU, die an private Kunden in Österreich verkaufen. Zusätzlich kann die Bestellung eines Fiskalvertreters notwendig sein.
  • Veranstalter von Konferenzen oder Kongressen, wenn die Veranstaltung in Österreich stattfindet. Neben der Registrierung zur Mehrwertsteuer kann die Bestellung eines Fiskalvertreters notwendig sein.

Wir können Sie unterstützen durch:

  • Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer Registrierung
  • Fiskalvertretung

Wir haben lange Jahre Erfahrung mit der Umsatzsteuerregistrierung von nichtansässigen Unternehmen und beraten Sie in diesem Bereich sehr gerne und führen Sie sicher durch den Dschungel des Umsatzsteuergesetzes.

Umsatzsteuerrückholung für nichtansässige Firmen

Sie sind ein Unternehmen, das in Österreich keine Betriebsstätte unterhält und Ausgaben getätigt hat. Durch ein spezielles Verfahren beim Finanzamt Graz-Stadt ist es möglich, die gezahlte Umsatzsteuer rückerstattet zu bekommen. Wir unterstützen Sie durch

  • Abwicklung der Formalitäten vor dem Finanzamt Graz-Stadt
  • Aufbereitung der erstattungsfähigen Rechnungen
  • Anfordern der notwendigen Unternehmerbescheinigung
  • Einbringung eines Rückzahlungsantrages
  • Einbringung eines Rechtsmittelverfahren, falls erforderlich
  • Zustellvertreter
  • Fiskalvertretung

 

Tax Austria News

Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

Wechsel von der Kleinunternehmer-Befreiung zur Regelbesteuerung

13. August 2026

Zahlungseingänge für Leistungen, die noch im…

Kurzfristige touristische Vermietung

Kurzfristige touristische Vermietung

13. August 2026

Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb…

Mietvertrag mit 21-fachem Jahreswert zu vergebühren

Mietvertrag mit 21-fachem Jahreswert zu vergebühren

13. August 2026

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass die…

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT