MOSS
Aufbewahrung von Belegen
Die abgabenrechtliche Aufbewahrungspflicht gilt für alle Buchhaltungsunterlagen und
Aufzeichnungen (Konten, Belege, Geschäftspapiere, Aufstellung der Einnahmen und Ausgaben
etc.). Sie beträgt grundsätzlich sieben Jahre.
Neue Datenbank für Umsatzsteuersätze bei EU-Lieferungen an Private
Die Lieferschwelle gilt ab 1.1.2021 nicht mehr. Für österreichische Unternehmer kann es daher
zur Anwendung von ausländischen Rechnungsausstellungsvorschriften kommen.
EU-Lieferungen an „Private“
Ab 1.1.2021 gelten für österreichische Unternehmer Änderungen bei
grenzüberschreitenden Lieferungen innerhalb der EU an „Private“ bzw.
Schwellerwerber.
Guide to the VAT Mini One Stop Shop (MOSS)
This guide aims at providing a better understanding of the EU legislation (see Annex 1) relating to the mini One Stop Shop, as well as the functional and technical specifications for the special schemes, as adopted by the Standing Committee on Administrative Cooperation (SCAC). Published more than one year before the date of implementation of…





