Bei ausschließlich steuerbefreiten Umsätzen entfällt UVA-Pflicht
Unter bestimmten Voraussetzungen muss keine Umsatzsteuervoranmeldung (UVA) beim Finanzamt eingereicht werden. Wenn die Umsätze im vorangegangenen Jahr maximal € 30.000 betragen, ist man von der Einreichung der UVA befreit, wenn… Bei ausschließlich steuerbefreiten Umsätzen entfällt UVA-Pflicht