Hauptfeststellung 2014: Rechtzeitig Beschwerde einbringen
Die Einheitswertsbescheide zur Hauptfeststellung 2014 werden von der Finanzbehörde in den meisten Fällen 2015 zugesandt. Damit eine allfällige Beschwerde auch rechtzeitig und richtig erhoben wird, sollten Sie diese am besten von uns erstellen lassen.