Persönliche Haftung des Geschäftsführers
[:de]Bei einer GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen der Geschäftsführer persönlich zur Haftung für die Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden. Bedingt durch die Covid-19-Krise haben viele Unternehmen Zahlungserleichterungen für Abgaben und Sozialversicherungsbeiträge in Anspruch genommen, um ihre Liquidität zu sichern.[:en]Bei einer GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen der Geschäftsführer persönlich zur
Haftung für die Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden.[:es]Bei einer GmbH kann unter bestimmten Voraussetzungen der Geschäftsführer persönlich zur
Haftung für die Abgabenschulden der GmbH herangezogen werden.[:]