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Lohnverrechnung & Personal

Erweiterung des Familienbonus Plus Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Erweiterung des Familienbonus Plus

Wenn sich der Familienbonus Plus bei einem Antragsteller steuerlich gar nicht auswirken würde,
kann dieser, beginnend ab dem Kalenderjahr 2019, nachträglich darauf verzichten, damit sich der
Familienbonus Plus beim zweiten Antragsberechtigten bis zur Gänze auswirken kann.

COVID-19: Lehrlingsförderung 2020 beantragen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

COVID-19: Lehrlingsförderung 2020 beantragen

Um dem Corona-bedingten Rückgang bei betrieblich ausgebildeten Lehrlingen entgegenzuwirken,
sollen Unternehmen mit bis zu € 3.000 pro Lehranfänger im Jahr 2020 unterstützt werden.

Ferialpraktikanten - Was ist zu beachten? Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Ferialpraktikanten – Was ist zu beachten?

In den Sommermonaten nutzen viele Schüler und Studenten die Gelegenheit, erste berufliche
Erfahrungen zu sammeln und sich ihr Taschengeld durch einen Ferialjob aufzubessern. Für den
Dienstgeber stellt sich dabei die Frage, ob solche Praktikanten bei der Sozialversicherung
anzumelden sind.

Begünstigungen für Sportler im Sportverein Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Begünstigungen für Sportler im Sportverein

Um trotz des COVID-19 bedingten Entfalls von Trainings und Wettkämpfen eine steuerfreie
Auszahlung von pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für Sportler zu ermöglichen, wurde
eine eigene gesetzliche Regelung geschaffen.

COVID-19: Homeoffice und Kurzarbeit Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

COVID-19: Homeoffice und Kurzarbeit

Im Rahmen der Konsultationsvereinbarung vom 15.04.2020 zum
Doppelbesteuerungsabkommen Österreich Deutschland wurden vorübergehende Maßnahmen
vereinbart, um das Ausmaß der persönlichen Belastungen für alle grenzüberschreitend tätigen
Arbeitnehmer möglichst geringzuhalten.

Corona und Pendlerpauschale Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Corona und Pendlerpauschale

Auch in Zeiten von Corona-bedingten Einschränkungen behalten Pendler weiterhin den vollen Anspruch auf das Pendlerpauschale, selbst wenn sie die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte – etwa wegen Telearbeit oder Dienstverhinderung – weniger häufig zurücklegen.

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