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Abgabenänderungs-Gesetz 2014

Ende Februar hat das Parlament das Abgabenänderungsgesetz 2014 beschlossen. So verharmlosend das Gesetz auch klingen mag, ist es letztendlich ein Steuer- und Abgabenerhöhungs-Gesetz. Freiwilige Abfertgungen wurden steuerlich eingeschränkt, Zins- und Lizenzzahlungen an Niedrigsteuerländer sind nur mehr vermindert abzugsfähig, bei der Verwertung ausländischer Verluste gibt es Verschärfungen und Schaumwein-, Alkohol- und Tabaksteuer wurden erhöht.

GmbH-Gründungen wurden dahingehend „entfesselt“, dass das GmbH-Mindeststammkapital auf € 35.000 angehoben wurde und die gesetzliche Mindesteinzahlung nun € 17.500 beträgt.

Immerhin konnte der Gewinnfreibetrag in den wichtigsten Punkten vor dem maßlosen Zugriff des Finanzministers bewahrt werden.

Was der neue Handwerkerbonus ab 1.7.2014 bringen wird, bleibt noch abzuwarten.

Jedenfalls kann man nicht gerade behaupten, dass es Unternehmern dieses Jahr leichter gemacht wurde. Österreich hat mittlerweile nicht nur die dritthöchsten Lohnabgaben in der OECD; aufgrund der kalten Progression steigt diese Belastung sogar noch weiter an. Unser Steuersystem ist höchst kompliziert und müsste längst grundlegend reformiert werden.

Da eine solche Reform aber nicht einmal im Ansatz zu sehen ist, sind Sie als Steuerzahler weiterhin darauf angewiesen, gut zu wirtschaften und Steuern zu sparen, wo es nur geht. Wir geben dabei als Ihr Partner jedenfalls das Beste.

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