Zum Inhalt springen
Image

Elektronische Zustellung von Bescheiden

Eine fehlende E-Mail-Benachrichtigung über einen neu eingelangten Bescheid in der FinanzOnline-Databox beeinträchtigt nicht die Wirksamkeit der elektronischen Zustellung.

Bei elektronischer Zustellung gilt eine Erledigung als zugestellt, sobald sie vom Finanzamt in die FinanzOnline-Databox eingebracht wurde und damit in den elektronischen Verfügungsbereich des Steuerpflichtigen gelangt ist. Dabei ist es unerheblich, ob der Steuerpflichtige die Databox tatsächlich aufruft oder das Dokument liest. Ebenso ohne Bedeutung ist, ob zusätzlich eine E-Mail-Benachrichtigung versandt wurde, da diese nur eine Serviceleistung des Finanzamts darstellt, der keine rechtliche Wirkung zukommt.
Auch die in einem Fall vor dem Bundesfinanzgericht (BFG) von einer Beschwerdeführerin geschilderten persönlichen Belastungen (schwere Erkrankung sowie plötzlicher Tod ihres Bruders, die sie in einen emotionalen Ausnahmezustand versetzt hätten) änderten an der versäumten Frist nichts.

Fazit
Der Zeitpunkt der Einbringung eines Dokuments in die FinanzOnline-Databox ist für die Wirksamkeit der Zustellung entscheidend. Auf das tatsächliche Einsichtnehmen in FinanzOnline durch den Steuerpflichtigen kommt es nicht an. Die Verantwortung für das rechtzeitige Wahrnehmen behördlicher Erledigungen liegt damit klar beim Steuerpflichtigen.

Tax Austria News

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

17. September 2026

Im Parlament wurde eine umfassende Novelle…

EuGH zur Grunderwerbsteuer

EuGH zur Grunderwerbsteuer

17. September 2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden,…

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

17. September 2026

Wird im Zuge einer Prüfungsmaßnahme des…

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT