Zum Inhalt springen
Image

Kein Sonderausgabenabzug privater Spenden ohne Geburtsdatum

Wer seine Spende steuerlich absetzen möchte, muss der begünstigten Organisation auch sein Geburtsdatum bekannt geben. Ansonsten kann die Spende nicht an die Finanzverwaltung gemeldet und als Sonderausgabe berücksichtigt werden.

Die steuerliche Berücksichtigung von Spenden als Sonderausgaben setzt aufgrund einer speziellen gesetzlichen Regelung voraus, dass bestimmte Identifikationsdaten bekannt gegeben werden, wie etwa der Vor- und Zuname sowie das Geburtsdatum. Der Spendenempfänger – also die Organisation, welche die Spende erhält – muss diese Daten anschließend elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln, wobei dafür von der Organisation strenge datenschutzrechtliche Vorgaben zu beachten sind. Wird das Geburtsdatum vom Spender nicht bekannt gegeben und kann deshalb keine Spendenmeldung erfolgen, ist die Spende beim Spender steuerlich nicht als Sonderausgabe absetzbar.
Auch in dem Fall, dass der Spender die Zahlungen durch Überweisungsbelege eindeutig nachweisen kann, ändert sich nichts daran. Das Verfahren soll nämlich sicherstellen, dass Spenden eindeutig der richtigen Person zugeordnet werden können und die steuerliche Berücksichtigung automatisiert und verlässlich funktioniert.

Fazit
Die tatsächliche Zahlung einer Spende und deren Nachweis allein garantieren keinen steuerlichen Abzug als Sonderausgabe. Vielmehr müssen die gesetzlich vorgesehenen formalen Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllt sein.

Tax Austria News

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

Eckpunkte der BUAG-Novelle 2026

17. September 2026

Im Parlament wurde eine umfassende Novelle…

EuGH zur Grunderwerbsteuer

EuGH zur Grunderwerbsteuer

17. September 2026

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden,…

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

Neu geregelter Verkürzungszuschlag

17. September 2026

Wird im Zuge einer Prüfungsmaßnahme des…

Buchen Sie jetzt Ihren persönlichen ZOOM-Termin – wir freuen uns auf das Gespräch mit Ihnen! Damit wir uns optimal auf Ihren Termin vorbereiten können, beschreiben Sie uns bitte im Anmeldeformular unter „Hinweise“ kurz Ihr Anliegen bzw. Ihr Thema.

Terminvereinbarung

Terminvereinbarungen sind Online, per Telefon oder E-Mail möglich. Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge.

Per Telefon
+43 1 22 88 700

Per E-Mail
office@tax-austria.at

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT