Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass auch telefonisch erbrachte
Beratungsleistungen in Bezug auf Gesundheit und Krankheiten unter die Umsatzsteuerbefreiung
fallen können, wenn sie eine therapeutische Zielsetzung verfolgen.
Auch telefonische medizinische Leistungen können USt-frei sein
