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Europäische Union

<!--:de-->Steuerblatt 2/2015<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Steuerblatt 2/2015

ERSTER ÜBERBLICK ÜBER DIE  STEUERREFORM 2015/16 UMSATZSTEUER: Bei ausschließlich steuerbefreiten Umsätzen entfällt UVA-Pflicht GESELLSCHAFTEN: Firmenbuchzwangstrafen Neu LOHNNEBENKOSTEN für Geschäftsführer ab 60 FAHRZEUGE: NoVA-Rückerstattung ab 2016 auch für Private? Fallweise BESCHÄFTIGTE… 

Registrierkassenpflicht | Erster Überlick Steuerreform 2015/16

Betriebe mit überwiegend Barumsätzen sollen ab einem jährlichen Nettoumsatz von € 15.000 ihre Einzelumsätze verpflichtend mit einer Registrierkasse aufzeichnen. Für jeden Geschäftsfall müsste dann künftig ein Beleg erteilt werden. Die sogenannte… 

<!--:de-->Immobilien | Erster Überlick Steuerreform 2015/16<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Immobilien | Erster Überlick Steuerreform 2015/16

Werden künftıg ım Rahmen von Veräußerungen Immobiliengewinne erwirtschaftet so sollen diese mit 30 % statt mıt bisher 25 % besteuert werden. Bei der Berechnung des Veräußerungsgewinns im Rahmen von „Neuvermögen“… 

<!--:de-->Änderungen der Grunderwerbsteuer | Erster Überlick Steuerreform 2015/16<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Änderungen der Grunderwerbsteuer | Erster Überlick Steuerreform 2015/16

Zukünftig soll die Grunderwerbssteuer auch für unentgeltliche Übergaben (insbesondere Erbschaften und Schenkungen) auf Basis des Verkehrswertes und nicht wie bisher vom niedrigeren 3-fachen Einheitswert berechnet werden. Zusätzlich soll der Grunderwerbsteuersatz,… 

<!--:de-->Verluste bei Verkauf von Wertpapieren<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Verluste bei Verkauf von Wertpapieren

Werden Wertpapiere im betrieblichen Bereich gehalten, kann bei Verlusten die Steuerbelastung reduziert werden. Im Gegensatz zum betrieblichen Bereich umfasst der Verlustausgleich im privaten Bereich alle Kapitaleinkünfte, davon ausgenommen sind aber… 

<!--:de-->Bilanz 2016<!--:--> Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Bilanz 2016

Das Rechnungslegungs-Änderungsgesetz 2014 sieht weitreichende Änderungen in den Rechnungslegungsvorschriften vor. Da diese erhebliche Auswirkungen auf das Bilanzbild haben können, sollte nun geprüft werden, ob Handlungsbedarf vorliegt.

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