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Handel

Pauschalierung für Gesellschafter-Geschäftsführer Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Pauschalierung für Gesellschafter-Geschäftsführer

Wer seine Betriebsausgaben pauschal ermittelt, kann nicht nur Steuern, sondern auch viel Zeit sparen. Auch wesentlich beteiligte Gesellschafter-Geschäftsführer können eine Betriebsausgaben- und Vorsteuer-Pauschalierung nutzen.

Arbeitszeitnovelle 2018 Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Arbeitszeitnovelle 2018

Seit 1.9.2018 gilt nun Arbeitszeitnovelle 2018, deren Kernstück die Ausweitung der Höchstgrenzen der Arbeitszeit auf bis zu zwölf Stunden am Tag ist.

Betriebsaufgabe und Gewinnfreibetrag Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Betriebsaufgabe und Gewinnfreibetrag

Wenn Wertpapiere mit der Aufgabe des Betriebs innerhalb der Behaltefrist von vier Jahren aus dem Betriebsvermögen ausscheiden, ist der dafür geltend gemachte Freibetrag nachzuversteuern.

Verpflegung Ihrer Mitarbeiter Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Verpflegung Ihrer Mitarbeiter

Die Verköstigung von Mitarbeitern in der betriebseigenen Kantine bietet sowohl für den Dienstgeber als auch für die Dienstnehmer Vorteile. Dazu zählen der geringere Zeitaufwand für die Essenseinnahme sowie die Möglichkeit der innerbetrieblichen Kommunikation zwischen den Mitarbeitern.

Vermietung und gewerbliche Beherbergung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vermietung und gewerbliche Beherbergung

Aus steuerlicher Sicht ist bei der Vermietung von Zimmern oder Appartements zwischen Einkünften aus Vermietung und Verpachtung und Einkünften aus Gewerbebetrieb zu unterscheiden.

Rechnungsmerkmale für Vorsteuerabzug prüfen! Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Rechnungsmerkmale für Vorsteuerabzug prüfen!

Bundesfinanzgericht und Europäischer Gerichtshof haben in Erkenntnissen dazu Stellung genommen, wie genau eine Lieferung oder Leistung in einer Rechnung beschrieben werden muss.

Besteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Besteuerung von Zuwendungen an Privatstiftungen

Unentgeltliche Zuwendungen an Privatstiftungen unterliegen einer Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5%. Abhängig von der Art der jeweiligen Vermögenszuwendung sind im Einzelfall steuerliche Besonderheiten zu beachten.

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