RÜCKERSTATTUNG DER VORSTEUER
Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2013 muss innerhalb der EU bis zum 30. 9. 2014 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden!
Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2013 muss innerhalb der EU bis zum 30. 9. 2014 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden!
Ende Februar hat das Parlament das Abgabenänderungsgesetz 2014 beschlossen. So verharmlosend das Gesetz auch klingen mag, ist es letztendlich ein Steuer- und Abgabenerhöhungs-Gesetz. Freiwilige Abfertgungen wurden steuerlich eingeschränkt, Zins- und…