Der Antrag auf Vorsteuerrückerstattung für das Jahr 2013 muss innerhalb der EU bis zum 30. 9. 2014 im Ansässigkeitsstaat des Unternehmers gestellt werden!

30. September 2022
RÜCKERSTATTUNG DER VORSTEUER
News
Fristenlauf bei elektronischer Zustellung
26. Mai 2026
Die Zustellung von Bescheiden erfolgt standardmäßig…
Begründung einer Betriebsstätte im Ausland
26. Mai 2026
Ob ein österreichischer Subunternehmer im Ausland…
ONLINE TERMIN
IHR THEMA?
Jetzt buchen! Wir freuen uns auf den ZOOM-Termin mit Ihnen. Bitte beschreiben Sie uns im Anmeldeformular unter HINWEISE kurz IHR THEMA!
Terminvereinbarungen
gerne auch per
Tel.: +43 1 22 88 700
Email: office@tax-austria.at
Bitte senden Sie uns 3 Terminvorschläge!



