Zum Inhalt springen

VwGH

Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat zur Frage, ob die Vereinfachungsregel für Dreiecksgeschäfte ab der nachträglichen Ausstellung einer korrekten Rechnung „von nun an“ anwendbar ist, den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) angerufen.

Auswirkungen einer späteren Umsatzsteuer-Option Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Auswirkungen einer späteren Umsatzsteuer-Option

Eine Option, die sich ausschließlich auf den über die Anzahlung hinausgehenden Vermietungsumsatz beschränkt, ist aufgrund der Unteilbarkeit der Umsätze laut Bundesfinanzgericht (BFG) nicht möglich.

Hälftesteuersatz für die Pensionsabfindung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Hälftesteuersatz für die Pensionsabfindung

Wird einem Geschäftsführer die Option auf Kapitalabfindung anstelle einer zugesagten laufenden Alterspension eingeräumt, so muss er diese Option am Tag der Betriebsaufgabe ausüben, um etwaige ertragsteuerliche Begünstigungen geltend machen zu können.

Fahrtkosten des Vaters zum Besuch des Sohnes Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Fahrtkosten des Vaters zum Besuch des Sohnes

Fahrtkosten eines in Österreich wohnhaften Vaters, der sein Kind regelmäßig aus Tschechien abholt und zurückbringt, stellen keine außergewöhnliche Belastung, die steuerlich geltend gemacht werden kann, dar.

Übernommene Schulden als Grunderwerbsteuer-Gegenleistung Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Übernommene Schulden als Grunderwerbsteuer-Gegenleistung

Bei der Übertragung von Grundstücken wird die anfallende Grunderwerbsteuer vom Wert der Gegenleistung, mindestens jedoch vom Grundstückswert berechnet. Auch übernommene Schulden können Teil dieser Gegenleistung sein. Dies gilt auch für Schulden, bei welchen nur eine im Innenverhältnis wirkende Erfüllungsübernahme vereinbart wurde.

Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen Steuerberater & Wirtschaftstreuhänder

Unrichtige Umsatzsteuervoranmeldungen

Bei Übermittlung falscher Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) liegt Abgabenhinterziehung auch dann vor, wenn später eine korrekte Umsatzsteuerjahreserklärung hätte eingereicht werden sollen.

Wir benutzen Cookies um die Nutzerfreundlichkeit der Webseite zu verbessen. Durch Deinen Besuch stimmst Du dem zu.
TAX-AUSTRIA.AT