Abgabenhinterziehung durch unrichtige UVAs
Für eine Steuerhinterziehung reicht schon die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils.
Für eine Steuerhinterziehung reicht schon die vorübergehende Erlangung eines Steuervorteils.
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hat klargestellt, dass Rechtsanwaltsanwärter ihre verpflichtend zu leistenden Kammerbeiträge für die Mitgliedschaft in der Rechtsanwaltskammer sowie die Beiträge zur Versorgungseinrichtung steuerlich als Werbungskosten geltend machen können.
In der Unternehmenspraxis stellt sich häufig die Frage, wie die Weiterverrechnung von Kosten umsatzsteuerlich zu behandeln ist. Dabei ist zu klären, ob eine Weiterverrechnung umsatzsteuerpflichtig ist und – falls ja – welcher Steuersatz anzuwenden ist.
Mit dem geplanten Abgabenänderungsgesetz 2025 (AbgÄG 2025) sollen die bestehenden Vorschriften an aktuelle wirtschaftliche Entwicklungen und europäische Vorgaben angepasst, die Verwaltung vereinfacht und Steuergerechtigkeit sowie Rechtssicherheit gestärkt werden.
Wer eine Immobilie verkauft, die als Hauptwohnsitz diente, darf den Gewinn steuerfrei stellen, zumindest bis zu einer bestimmten Grundstücksgröße. Doch was passiert, wenn das Grundstück größer ist oder unterschiedliche Widmungen aufweist?
Wird einem Geschäftsführer die Option auf Kapitalabfindung anstelle einer zugesagten laufenden Alterspension eingeräumt, so muss er diese Option am Tag der Betriebsaufgabe ausüben, um etwaige ertragsteuerliche Begünstigungen geltend machen zu können.
Das Amtsgeheimnis wurde abgeschafft und gleichzeitig die Informationsverpflichtung eingeführt. Auf das sogenannte Steuergeheimnis hat die Gesetzesänderung wohl wenig Auswirkung.
Befristet wird der allgemeine IFB-Satz von 10% auf 20% verdoppelt sowie jener für Öko-Investitionen von 15% auf 22%.
Wer faktisch die Leitung übernimmt, Zahlungen anordnet und steuerliche Pflichten wahrnimmt oder unterlässt, ist als faktischer Geschäftsführer zu qualifizieren.
Fahrtkosten eines in Österreich wohnhaften Vaters, der sein Kind regelmäßig aus Tschechien abholt und zurückbringt, stellen keine außergewöhnliche Belastung, die steuerlich geltend gemacht werden kann, dar.