Tax Austria Tipps
Engagiert ein Musikveranstalter Künstler oder andere Mitwirkende an Unterhaltungsdarbietungen aus dem Ausland, muss er eine Abzugsteuer einzubehalten.
Kleinunternehmen erhalten seit 1.7.2018 von der AUVA 75 % anstatt 50 % des an den arbeitsunfähigen Dienstnehmer fortgezahlten Entgeltes erstattet.
Bei nur kurzfristig befristeten Auslandsaufenthalten müssen alle weltweiten Einkünfte in Österreich versteuert werden.
Unter Umständen kann eine Herabsetzung der Einkommensteuervorauszahlungen beantragt und ein Liquiditätsvorteil lukriert werden.
E-Commerce Starterpaket
Das Geschäftsmodell des Online-Handels hat sich als nachhaltiges Erfolgskonzept erwiesen. Für Sie als Online-Händler ist es essentiell, die steuerrechtlich relevanten Punkte zu Ihrem Vorteil zu nutzen!
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Für ausländische Unternehmen insbesondere aus Nicht-EU-Ländern.
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IMMOBILIEN
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Sie verkaufen, schenken oder erben gerade eine Immobilie und wollen über die steuerlichen Folgen Bescheid wissen?
ENTSENDUNG
& EXPATRIATES
Entsendung von Mitarbeitern – rechtskonform im Sinne von Arbeits- , Sozialrecht und Steuerrecht
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