Tax Austria Tipps
Das Home-Office eines österreichischen Mitarbeiters kann eine inländische Betriebsstätte für ein ausländische Unternehmen mit allen steuerlichen Konsequenzen begründen.
Wird der Zahlungsempfänger nicht genannt, anerkennt die Finanz die Betriebsausgaben nicht. Kapitalgesellschaften kann dann ein 25%-iger Zuschlag zur Körperschaftsteuer vorgeschrieben…
Bei Vermietungen von inländischen Liegenschaften stellt sich aufgrund der seit 1.1.2017 neuen Kleinunternehmerregelung die Frage, ob auch ausländische Vermieter von…
The Italian Tax Authorities released a publication ; confirming their Intention to remove taxpayers from the VAT Information Exchange System…
E-Commerce Starterpaket
Das Geschäftsmodell des Online-Handels hat sich als nachhaltiges Erfolgskonzept erwiesen. Für Sie als Online-Händler ist es essentiell, die steuerrechtlich relevanten Punkte zu Ihrem Vorteil zu nutzen!
UMSATZSTEUER
& FISKALVERTRETUNG
Für ausländische Unternehmen insbesondere aus Nicht-EU-Ländern.
Wir haben langjährige Erfahrung!
IMMOBILIEN
& IMMOEST
Sie verkaufen, schenken oder erben gerade eine Immobilie und wollen über die steuerlichen Folgen Bescheid wissen?
ENTSENDUNG
& EXPATRIATES
Entsendung von Mitarbeitern – rechtskonform im Sinne von Arbeits- , Sozialrecht und Steuerrecht
Steuerhotline
News
Forschungsförderung: Erhöhung der Forschungsprämie
Forschung und experimentelle Entwicklung werden mit einer Forschungsprämie steuerlich gefördert.…
CFE European Tax & Professional Law Report
Confederation Fiscale Europeenne (CFE) CFE European Tax & Professional Law…
Crowdfunding gesetzlich geregelt
Crowdfunding im Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG) Seit September 2015 gilt das Alternativfinanzierungsgesetz…
Erhöhung der Immobilienertragssteuer (ImmoESt)
Der besondere Steuersatz für den Veräußerungsgewinn bei Grundstücksverkäufen wird ab…